Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2005 - 2 StR 468/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6114
BGH, 08.06.2005 - 2 StR 468/04 (1) (https://dejure.org/2005,6114)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2005 - 2 StR 468/04 (1) (https://dejure.org/2005,6114)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 2 StR 468/04 (1) (https://dejure.org/2005,6114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG
    Pauschvergütung (besonders schwierige Sache; besonders umfangreiche Vorbereitung; Revisionshauptverhandlung; Entscheidung beim BGH durch den gesamten Spruchkörper)

  • Burhoff online

    § 51 RVG
    Besetzung des BGH-Senats

  • openjur.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 239
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 23.05.2007 - 1 StR 555/06

    Erinnerung gegen den Gebührenansatz; Besetzung des Senats bei der Entscheidung

    Der Senat entscheidet gemäß § 139 Abs. 1 GVG in der Besetzung von fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden (vgl. zur Festsetzung einer anwaltlichen Pauschvergütung durch den Bundesgerichtshof BGH StraFo 2005, 439).
  • BGH, 05.04.2006 - 5 StR 569/05

    Kostenerinnerung (Kostenfreiheit; Entscheidung durch den BGH durch fünf Richter)

    Der Senat entscheidet gemäß § 139 Abs. 1 GVG in der Besetzung von fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden (vgl. zur Festsetzung einer anwaltlichen Pauschvergütung durch den Bundesgerichtshof BGH StraFo 2005, 439).
  • LG Dresden, 07.09.2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung eines Zeugenbeistands

    Die Kammer folgt insoweit der von den obersten Bundesgerichten mehrheitlich vertretenen Auffassung, dass die gesetzliche Zuweisung an einen Einzelrichter nur dann beachtlich ist, wenn das Gerichtsverfassungsgesetz für derartige Spruchkörper das Tätigwerden eines Einzelrichters institutionell überhaupt zulässt (BGH NStZ 2006, 239 - 2. Strafsenat - BGH RPfl 2005, 279 - 5. Zivilsenat - BFHE 209, 422 f. - wohl a.A. BVerwG NJW 2006, 1450 ; ohne Diskussion des Problems für Einzelrichter-Zuständigkeit: OLG Köln NStZ 2006, 410 ; inzident auch OLG Koblenz NStZ-RR 2006, 254 und OLG Schleswig NStZ-RR 2007, 126 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht